Logo Kanton Bern / Canton de BerneKantonale Gewässerrichtpläne

Gewässerrichtplan Gürbe (2002)

Nach dem verheerenden Unwetter von 1990 wurden neben umfangreichen Bauarbeiten im steilen Gebirgsteil der Gürbe oberhalb von Wattenwil auch die Arbeiten an einem Gewässerrichtplan aufgenommen. Am 1. Mai 2002 erliess der Regierungsrat den Gewässerrichtplan Gürbe. Er legte Schutzziele für Siedlungsgebiete und landwirtschaftliche Nutzflächen entlang der Gürbe fest und zeigte Grundsätze auf, nach welchen zukünftige Wasserbauvorhaben an der Gürbe umgesetzt werden sollen.

Gewässerrichtplan Gürbe, Tiefbauamt des Kantons Bern
Aufgeweitetes Gürbegerinne in Mühlethurnen (Quelle: Bruno Gerber)

Ausgangslage

Die Gürbe lässt sich in einen steilen Wildbach-Abschnitt und einen flachen Talfluss-Abschnitt einteilen. Sie entspringt im Gantrischgebiet, fliesst über den Schwemmkegel nach Wattenwil und von dort durchs Gürbetal, wo sie in Kehrsatz in die Aare mündet. Der Schwemmkegel ist – anders als bei anderen Bächen – kaum bebaut. Schadenpotential besteht vor allem in den direkt an die Gürbe gebauten Dörfern und im angrenzenden Landwirtschaftsland. Der Gewässerrichtplan Gürbe konzentriert sich deshalb auf den Talfluss-Abschnitt.
 

Gewässerrichtplan Gürbe, Tiefbauamt des Kantons Bern
Quellgebeit der Gürbe im Gantrischgebiet (Quelle: Bruno Gerber)
Gewässerrichtplan Gürbe, Tiefbauamt des Kantons Bern
Der nach 1990 gebaute Holzrechen in der Ausschütte in Wattenwil nach dem Hochwasser vom Juni 2021 (Quelle: Bruno Gerber)

Ziele

Der Gewässerrichtplan Gürbe verfolgt folgende Ziele:

  • Gewährleistung eines angemessenen Hochwasserschutzes
  • Soweit möglich Vorflutfunktion für die landwirtschaftlichen Drainagen und den Siedlungswasserbau
  • Strukturiertes Element in der weit offenen, landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft und in den Siedlungen
  • Ökologisch wertvoller Lebensraum für Tiere
  • Attraktives Erholungsgebiet für die lokale Bevölkerung

Gewässerrichtplan Gürbe

Der Gewässerrichtplan Gürbe sieht vor, die Siedlungsgebiete entlang der Gürbe vor einem Hochwasser zu schützen, wie es im Schnitt alle 100 Jahre einmal vorkommt (HQ100). Ein Ausbau des Gerinnes in den Siedlungsgebieten von Wattenwil und Toffen auf ein HQ100 ist allerdings wegen der bestehenden Bebauung kaum mehr möglich ist.

Kulturland wird bis zu einem 25-jährlichen Hochwasser geschützt (HQ25). Bringt die Gürbe mehr Wasser als durch das Siedlungsgebiet durchgeleitet werden kann, wird es aus dem Gerinne ausgeleitet und durchs Kulturland um die Siedlungen herumgeführt. So können die Siedlungsgebiete wirkungsvoll vor Hochwasser geschützt werden.

Weiter sieht der Richtplan vor, das Gürbegerinne aufzuweiten und die Ufer abzuflachen. Um die Längsvernetzung der aquatischen Lebensräume zu verbessern sieht er vor, Querschwellen zu sanieren und dadurch fischgängig zu machen. Im Gebiet Selhofen und bei der Einmündung der Müsche sieht er umfangreiche ökologische Aufwertungen vor.

In Belp soll zudem der Zugang zum Wasser für die Bevölkerung mit diversen kleineren Massnahmen verbessert werden.

Wasserbauprojekte

Umgesetzte Projekte

  •  WBP Aare Gürbemündung – Teilprojekt Gürbe (Belpmoos)
  •  WBP Hochwasserschutz unteres Gürbetal

In Planung

  • Hochwasserschutz Wattenwil
  • Hochwasserschutz Burgistein
Gewässerrichtplan Gürbe, Tiefbauamt des Kantons Bern
Ausführung Projekt Hochwasserschutz unteres Gürbetal in Mühlethurnen (Quelle: Bruno Gerber)
Gewässerrichtplan Gürbe, Tiefbauamt des Kantons Bern
Umsetzung Hochwasserschutz unteres Gürbetal: Strukturelemente aus Holz in Toffen (Quelle: Bruno Gerber)
Gewässerrichtplan Gürbe, Tiefbauamt des Kantons Bern
Revitalisierte Gürbe im Belpmoos, Projekt Aare Gürbemündung – Teilprojekt Gürbe (Quelle: Bruno Gerber)

Medien/Kommunikation

Inhalte folgen

Grundlagen

Seite teilen