Logo Kanton Bern / Canton de BerneKantonale Gewässerrichtpläne

Gewässerrichtplan Sense (in Erarbeitung)

Für alle Gewässer mit erhöhtem Koordinationsbedarf - dazu gehört auch die Sense - werden im Kanton Bern Gewässerrichtpläne (GRP) erarbeitet. Diese Seite informiert über den aktuellen Stand der Planungs- und Umsetzungsarbeiten im Zusammenhang mit diesem Gewässerrichtplan.

Gewässerrichtplan Sense, Tiefbauamt des Kantons Bern
Sense Au, Bösingen (Quelle: Jana Hess, 05.10.2021)

Ausgangslage

Die Sense gehört zu den wenigen Gewässern im Kanton Bern, die nicht durch Wasserkraftanlagen beeinträchtigt sind. Im Unterlauf wurde die Sense aber anfangs des 20. Jahrhunderts begradigt und kanalisiert. Die damals erstellten Schutzbauten haben unterdessen ihre Lebensdauer erreicht. Aber auch der Wasserbau und die Ansprüche an die Gewässer haben sich in den letzten 100 Jahren stark gewandelt. Heute geht es darum, den Ausgleich zwischen den diversen und manchmal gegensätzlichen Schutz- und Nutzungsbedürfnissen zu finden. 2013 bis 2016 erarbeiteten die Kantone Bern und Freiburg zusammen mit den Anstössergemeinden, Amtsstellen und der breiten Bevölkerung das Gewässerentwicklungskonzept Sense 21. Dieses wird nun in einen Gewässerrichtplan überführt.

Der Gewässerrichtplan betrachtet den Unterlauf der Sense, von der Einmündung des Schwarzwassers bis zur Einmündung der Sense in die Saane. Die geplanten Massnahmen beziehen sich auf die Sense und auf die Mündungsbereiche einzelner Seitenbäche.
 

Gewässerrichtplan Sense, Tiefbauamt des Kantons Bern
Perimeter des Gewässerrichtplans (Quelle: swisstopo, 2016)

Öffentliche Mitwirkung

Nach der Prüfung durch die Fachstellen beider Kantone und des Bundes kommt der Plan nun in die öffentliche Mitwirkung. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit sich zu den Massnahmen des GRP zu äussern, entweder über das Online-Feedbackformular oder schriftlich und mit Absender bis spätestens 4. August 2024 auf den Gemeindeverwaltungen im Einzugsgebiet des Richtplans abzugeben oder per Post an das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II, Stichwort «Gewässerrichtplan Sense», Schermenweg 11, Postfach, 3001 Bern, einzureichen.

Die Unterlagen können auch zu den üblichen Öffnungszeiten auf den Gemeindeverwaltungen im Einzugsgebiet eingesehen werden.

Ziele

Die im breit angelegten Partizipationsverfahren des Gewässerentwicklungskonzept Sense 21 ermittelten Anliegen werden geprüft, wo nötig aktualisiert und auf den für den Gewässerichtplan benötigten Detaillierungsgrad weiter ausgearbeitet. Ziel ist es, die zahlreichen Interessen wie Hochwasserschutz, Gewässerdynamik, Ökologie, Naherholung sowie Land- und Forstwirtschaft auf einander abzustimmen und so eine behördenverbindliche Grundlage für die wasserbauliche Planung der nächsten 15 bis 25 Jahre zu schaffen.

Die Sense bildet über 35 km die Grenze zwischen den Kantonen Bern und Freiburg. Der Wasserbau muss an einem Gewässer immer beide Ufer berücksichtigen. Es ist deshalb zentral, dass die Ziele über die Kantonsgrenzen hinweg gemeinsam definiert und die daraus abgeleiteten Massnahmen gemeinsam umgesetzt werden. Weil der Kanton Freiburg das Instrument des Gewässerrichtplans nicht kennt, übernehmen die Freiburger Gemeinden Ueberstorf, Wünnewil-Flamatt und Bösingen die Inhalte des GRP Sense in ihre kommunalen Richtpläne.

Gewässerrichtplan Sense, Tiefbauamt des Kantons Bern
Sense, Sensematt als Erholungsraum (Quelle: Joseph Brügger, 08.06.2015)

Projektorganisation

Folgende Akteure sind bei der Erarbeitung des GRP Sense involviert. Auch in der Projektorganisation schlägt sich nieder, dass die Sense ein Grenzfluss ist:

Gewässerrichtplan Sense, Tiefbauamt des Kantons Bern

Zusammensetzung Begleitgruppe

  • Politische Gemeinden
  • Infrastrukturbetreiber
  • Überkommunale Planungsorganisationen
 

Zusammensetzung Fachausschuss

  • Ämter und Fachstellen des Bundes und beider Kantone

Aktueller Planungsstand

Basierend auf dem Gewässerentwicklungskonzept Sense 21 erarbeitete das Projektteam in Absprache mit der Begleitgruppe und dem Fachausschuss eine Richtplankarte und Massnahmenblätter. Die Richtplanmassnahmen gliedern sich in drei Kategorien:

  • A: Generelle Massnahmen, die den gesamten Projektperimeter betreffen.
  • B: Streckenbezogene oder punktuelle Massnahmen.
  • C: Prozessspezifische Massnahmen, die Organisation und Verfahren betreffen.
Gewässerrichtplan Sense, Tiefbauamt des Kantons Bern
Kiesbänke im Oberlauf der Sense bei Plaffeien (Quelle: Lukas Hunzinger, 24.01.2002)

Zeitplan

  • Erarbeitung der Massnahmen: 2021 - 2022
  • Mitwirkung: Sommer 2024
  • Planerlass: voraussichtlich 2025

 

Wasserbauprojekte

Im Perimeter des Gewässerrichtplan Sense laufen aktuell nachfolgende Wasserbauprojekte:

  • Hochwasserschutz Laupen (Wasserbauplan genehmigt, wird zurzeit realisiert, Bauabschluss voraussichtlich 2028)
  • Flussaufweitung Sense Oberflamatt (Wasserbauplan genehmigt. 1. Etappe realisiert, 2. Etappe folgt ab Herbst 2027)

Medien/Kommunikation

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Grundlagen

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