Die Worble (auch Worbla genannt) entspringt in der Nähe von Schlosswil auf rund 730 m ü. M. und mündet nach knapp 15 km in Worblaufen auf rund 490 m ü. M. in die Aare. Per Wasserbaugesetz zählt die Worble zu einem Gewässer mit erhöhtem Koordinationsbedarf. Als Koordinationsinstrument dient in erster Linie der Gewässerrichtplan.
Der Gewässerrichtplan Worble wurde am 18. Oktober 2000 durch den Regierungsrat des Kantons Bern beschlossen (RRB 3186/2000) und gilt für das gesamte Einzugsgebiet der Worble. Er hält fest, wie die Worble und die grösseren Seitengewässer der Worble sich längerfristig im Sinne der Wasserbaugesetzgebung entwickeln sollen. Betroffen sind vor allem die Gemeinden Worb, Vechigen, Stettlen, Ostermundigen, Bolligen und Ittigen. Die im Rahmen des Gewässerrichtsplans definierten Massnahmen sind behördenverbindlich und richtet sich vor allem an alle Gemeinden im Worbletal, welche als Wasserbaupflichtige entsprechende wasserbauliche Aufgaben ausführen. Die Massnahmen sind sehr generell formuliert und entsprechen einem Konzept. Auf Basis des Gewässerrichtplans werden oder wurden Massnahmen in einem Wasserbauplan- oder Wasserbaubewilligungsverfahren konkretisiert, gegebenenfalls den aktuellen Umständen und den Gegebenheiten vor Ort adjustiert und umgesetzt. Die Gemeinde Worb hat im oberen Einzugsgebiet bereits viele Hochwasserschutzmassnahmen wie Rückhaltebecken sowie Revitalisierungsmassnahmen umgesetzt, die Gemeinden Vechigen, Stettlen und Ostermundigen stehen am Ende der Planungsphase, die Gemeinden Bolligen und Ittigen haben ebenfalls viele Hochwasserschutzmassnahmen wie Kapazitätserhöhung und Entlastungsbauwerke realisiert und vor allem im Gewässer viele ökologische Aufwertungen umgesetzt.
Ausgangslage
Auslöser des Gewässerrichtplans waren die Hochwasserereignisse 1986 und 1987, die zu grossen Überschwemmungen, Übersarungen und Erosionen führte. Der Kanton führte unter der Leitung des Tiefbauamts in den Jahren 1988 bis 1989 eine Hochwasserschutzanalyse durch. Es wurden verschiedene Defizite erkannt, die nur gemeinsam im gesamten Worbletal behoben werden können. Die 6 Gemeinden im Worbletal (Worb, Vechigen, Stettlen, Ostermundigen, Bolligen und Ittigen) gelangten im Jahr 1991 mit dem Anliegen an den Kanton, für die Worble und deren Seitengewässer einen Gewässerrichtplan auszuarbeiten. 1993 hat der Regierungsrat beschlossen (RRB 4267/1992), für die Worble einen solchen Richtplan ausarbeiten zu lassen. Das Tiebauamt des Kantons Bern und die Arbeitsgemeinschaft der beiden Planerbüros Basler & Hofmann Zürich und Naturaqua Bern haben ab dem Jahr 1994 zusammen mit den betroffenen Gemeinden und Bevölkerung diesen Richtplan entwickelt, der rund 6 Jahre später genehmigt wurde.
Ziele
Der Gewässerrichtplan verfolgt sowohl Hochwasserschutzziele wie auch ökologische Ziele:
- Bezüglich Hochwasserschutz werden die Schutzziele differenziert nach Objektkategorien ausgewiesen. Für landwirtschaftliche Nutzfläche soll ein Schutz gegen ein 5-jährliches Hochwasser er-reicht werden, wichtige Infrastrukturen sollen gegen ein 50-jährliches Hochwasser, geschlossene Siedlungen, Industrie und Gewerbe sollen gegen ein 100-jährliches Hochwasser geschützt werden.
- Bezüglich Ökologie soll die Längs- und Quervernetzung erhalten, verbessert oder sogar wiederhergestellt werden, das Gewässer und der Gewässerraum soll ökologisch mit Strukturierungselementen, variable Ufer- und Sohlengestaltung aufgewertet werden und es sollen Möglichkeiten geschaffen werden, wo sich das Gewässer frei und dynamisch entfalten kann.
Stand der Umsetzung
Obwohl der Gewässerrichtplan mehr als 20-jährig ist, die gesetzlichen Grundlagen sich verändert haben, hat der Gewässerrichtplan nach wie vor in den Grundzügen seine Gültigkeit.
Folgende Planungen wurden auf Grundlage des Gewässerrichtplans bewilligt und umgesetzt:
- Wasserbauplan «Hochwasserschutz Worble Bolligen», 1. und 2. Etappe, genehmigt 2001, technisch abgeschlossen 2015
- Wasserbauplan «Hochwasserschutz Richigen und Worb», Teil 1, Richigen - Worb, genehmigt 2009, technisch abgeschlossen 2014
- Wasserbauplan «Hochwasserschutz Richigen und Worb», Teil 2: Worbdorf - Gemeindegrenze Worb/Vechigen, genehmigt 2010, technisch abgeschlossen 2018
- Wasserbauplan «Hochwasserschutz an der Worble im Abschnitt Worblaufen», genehmigt 2012, technisch abgeschlossen 2019
Folgende Planungen wurden auf Grundlage des Gewässerrichtplans bewilligt und befinden sich in Umsetzung:
- Keine
Folgende Planungen wurden auf Grundlage des Gewässerrichtplans in Angriff genommen und stehen im Bewilligungsverfahren:
- Wasserbauplan Lindentalbach, Vechigen: Stand Einigungsverhandlung
- Wasserbauplan Worble im Abschnitt Stettlen - Ostermundigen: Stand Auflage
Medien/Kommunikation
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