Logo Kanton Bern / Canton de BerneKantonale Gewässerrichtpläne

Gewässerrichtplan Hasliaare (2014)

Der Gewässerrichtplan Hasliaare wurde am 19. Februar 2014 durch den Regierungsrat beschlossen. Er hält fest, wie an der Aare im Bereich Aareschlucht bis Brienzersee und in ihrem Wirkungsbereich die Ziele der Wasserbaugesetzgebung erreicht und die wasserbaulichen Massnahmen auf andere fachliche und rechtliche Ansprüche sowie raumwirksame Tätigkeiten abgestimmt werden sollen.

Er definiert Massnahmen zum Gewässerunterhalt, zum Geschiebemanagement und zur ökologischen Aufwertung des gesamten Flusslaufs sowie streckenbezogene Massnahmen zum Hochwasserschutz und zur Verbesserung der Gewässerstruktur. Er betrifft die fünf Gemeinden Meiringen, Schattenhalb, Brienzwiler, Hofstetten bei Brienz und Brienz.

Gewässerrichtplan Hasliaare, Copyright Tiefbauamt des Kantons Bern

Ausgangslage

Die Aare entspringt in den beiden Aargletschern in den östlichen Berner Alpen am Finsteraarhorn, westlich des Grimselpasses. Die Fläche des Einzugsgebiets der Aare bis Brienzwiler beträgt 554 km², wobei 130 km² zum Einzugsgebiet der Stauseen gehören.

Bis zur Aarekorrektion führte der Weg vom Brienzersee bis nach Meiringen und weiter zu den wichtigen Handelswegen über die Pässe durch das breite, oft überschwemmte und weiträumig versumpfte Hasler Aaretal. Die Aare wechselte den Lauf nach Bergstürzen und Murgängen oft von einer Talseite auf die andere und verhinderte so die intensive landwirtschaftliche Nutzung des Talbodens.

Im 19. Jahrhundert kam es zu einer Häufung von Hochwasserereignissen im Haslital: 1811, 1831, 1851, 1858, 1860 und 1861 kam es zu Überschwemmungen durch die Aare und den Alpbach in Meiringen. Im Jahr 1867 wurde der Talboden von der Wylerbrücke bis zum See überschwemmt. Immer wieder wurden Anläufe unternommen, den Aarelauf zu korrigieren. Die Vorschläge der Ingenieure wurden aber jeweils abgelehnt. Ausgelöst durch die Überschwemmungen von 1860/1861 wurde ein neues Projekt ausgearbeitet. Das Konzept der Gerinneverschmälerung für die Gewährleistung des Geschiebetransports war dabei entscheidend für das Gelingen der Aarekorrektion. Die Entsumpfung der Talebene mit ca. 113 Hektaren wurde nun möglich. Sie fand parallel zur Korrektion der Aare statt. Das heutige Doppeltrapezprofil der Aare stammt aus dieser Zeit, wobei die Breite des Mittelgerinnes gemäss den Erfahrungen noch mehrmals angepasst wurde.

Ziele der Korrektion von 1866 waren der Hochwasserschutz, die Gewährleistung des Geschiebetransportes und die Melioration des Talbodens. Während über 100 Jahren erfüllte der Kanal die Anforderungen hervorragend. Das Werk ist in den fast 150 Jahren indessen stark gealtert und auch die gesetzlichen und gesellschaftlichen Anforderungen an den Wasserbau haben sich gewandelt.

Die Schäden durch Hochwasserereignisse in den letzten 20 Jahren nahmen – wie in der ganzen Schweiz – auch im Haslital deutlich zu. Die Hochwasserereignisse der Jahre 1987, 2005 und 2011, 2014 zeigten deutlich die Schwachstellen des Aare-Korrektionsbauwerks auf. Einerseits sind die Dämme gealtert, andererseits ist die Abflusskapazität gemäss den heutigen Anforderungen und Abflüssen ungenügend. Durch veränderte hydrologische und klimatische Randbedingungen  – aber auch durch erhöhte Schutzbedürfnisse – sind die massgebenden Dimensionierungswassermengen deutlich höher als früher.

Durch die flache Topographie des Talbodens hat ein Versagen des Korrektionsbauwerkes im Hochwasserfall weitreichende Überflutungen und damit Schäden zur Folge. Im Überflutungsperimeter liegen die Siedlungen der Gemeinden Meiringen, Schattenhalb und Brienz, intensiv genutzte Landwirtschaftsflächen, das Trassee der Zentralbahn, die Nationalstrasse A8, die Kantonsstrasse und der Militärflugplatz Meiringen.

Auch der ökologische Zustand der Aare ist nach den heutigen Anforderungen unbefriedigend. Sowohl die gesellschaftlichen Ansprüche an Landschaften und Gewässer, wie auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert.

Die Aare oberhalb des Brienzersees ist das wichtigste Laichgebiet für die Seeforelle. Aber auch andere Fischarten sowie die übrige aquatische und gewässernahe Flora und Fauna finden heute in der Hasliaare nur wenige geeignete Lebensräume. Das Gewässer ist im heutigen Zustand strukturarm und schlecht mit den Seitengewässern vernetzt.

Die Anforderungen der heute geltenden Wasserbau-, Naturschutz- Gewässerschutz- und Fischereigesetzgebung werden nicht erfüllt. Gleichzeitig sind die Bedürfnisse der Bevölkerung an die Naherholungsräume in Flussnähe stark gestiegen.

Aus all diesen Gründen soll das Bauwerk eine Gesamterneuerung erfahren. Um den dafür notwendigen Raum zu sichern, liess der Kanton zuerst eine Konzeptstudie und anschliessend den vorliegenden Gewässerrichtplan ausarbeiten.

Ziele

Mit dem Gewässerrichtplan Hasliaare soll das grosse Korrektionsbauwerk 'Hasliaare' gemäss den heutigen Anforderungen an den Wasserbau erneuert werden. Die Erneuerung soll den Bewohnern des Haslitals ermöglichen, weiterhin hier zu wirtschaften und zu leben. Ausser den Siedlungen und den landwirtschaftlichen Nutzflächen haben dabei auch die flussbegleitenden Infrastrukturen (Strassen, Bahnen, Versorgungsleitungen) eine grosse wirtschaftliche Bedeutung.

Die Anforderungen des modernen, risikobasierten Hochwasserschutzes, wie auch die veränderten Verhältnisse bezüglich Abflüssen und Geschiebetransport (Klimawandel) sind zu berücksichtigen. Gemäss den heutigen gesetzlichen Anforderungen und den Interessen breiter Bevölkerungsgruppen ist der Ökologie in und an der Aare mehr Raum und Beachtung zu schenken als bisher. Das Haslital soll auch entlang der Aare ausreichend typische Lebensräume für die einheimischen Tier- und Pflanzenwelt aufweisen.

Gewässerrichtplan Hasliaare, Copyright Tiefbauamt des Kantons Bern
Quelle: Swisstopo

Gewässerrichtplan Hasliaare

Der Perimeter umfasst die Aare zwischen Ausgang Aareschlucht bis zu ihrer Mündung in den Brienzersee ('Hasliaare'), einschliesslich der Mündungsbereiche der grösseren seitlichen Zuflüsse. Zum Perimeter gehören auch alle potenziell von Überflutungen der Aare betroffenen Bereiche des Talbodens. Der Aarebinnenkanal und seine zahlreichen Zuflüsse sind nicht Bestandteil des GRP, weil sie nicht in die Hasliaare münden.

Er umschreibt wie der Hochwasserschutz an der Hasliaare in den kommenden Jahrzehnten verbessert und der Fluss als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen gestaltet werden soll. Der Gewässerrichtplan Hasliaare definiert folgende Grundsätze:

  • Hochwasserschutz: Der Hochwasserschutz soll risikobasiert erfolgen. Ausserdem ist eine klare Überlastlenkung anzustreben.
  • Geschiebehaushalt: Der seit über hundert Jahren gut funktionierende, weitgehend selbsttätige Geschiebetransport zwischen der Aareschlucht und dem Brienzersee muss weiterhin gewährleistet sein. Zur Schaffung naturnaher Strukturen und Lebensräume in der Sohle sind örtlich begrenzt auch Massnahmen möglich, die kleinere Unterhaltsmassnahmen erfordern.
  • Flora und Fauna (Ökologie): Der Hasliaare kann wegen der Begrenzung durch die Dämme (Verkehrsträger) kein Raum für eine eigendynamischere Entwicklung gegeben werden. Bestehende wertvolle Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten im Wirkungsbereich der Hasliaare sollen aber erhalten, gefördert und geschützt, sowie Auenrelikte und andere bereits bestehende, ökologisch wertvolle Lebensräume an die Hasliaare angebunden werden. Das Vorland zwischen den Dämmen soll renaturiert werden. Häufige Eingriffe in die Sohle (Baggerungen) sollen vermieden werden, u. a. durch die Sicherstellung des Geschiebetransports.
  • Gewässerunterhalt: Der Unterhalt umfasst v. a. die Pflege der Bestockung. Für die Eingriffe sollen Unterhaltsund Pflegepläne erstellt werden.
  • Land- und Forstwirtschaft: Der Talboden wird landwirtschaftlich intensiv genutzt. Die landwirtschaftlichen Flächen sind vor schädigenden Hochwassern angemessen zu schützen. Die Funktion des Gerinnes als Vorfluter soll erhalten bleiben. Die an die Hasliaare angrenzenden ehemaligen Auenwälder (Aareschlucht und Delta) sollen renaturiert werden.
  • Freizeit und Erholung: Das bestehende Wegnetz ermöglicht den Zugang für Freizeit und Erholung genügend. Durch Erholungsnutzung intensiv genutzte Bereiche sollen von ökologisch störungsempfindlicheren Bereichen möglichst entflochten werden.
Die Massnahmen des Gewässerrichtplans Hasliaare wurden als Festsetzungen vom Regierungsrat am 19. Februar 2014 erlassen. Der Gewässerrichtplan Hasliaare wurde anschliessend als Bestandteil des kantonalen Richtplans am 4. Mai 2016 durch den Bundesrat genehmigt. Die Inhalte des Gewässerrichtplans Hasliaare entfalten damit eine rechtlich bindende Wirkung für Bundes-, Kantons- und Kommunalbehörden.

Die Massnahmen des Gewässerrichtplans Hasliaare werden durch den wasserbaupflichtigen Kanton Bern, den Schwellenkorporationen und Gemeinden im Rahmen von einzelnen Projekten umgesetzt.
Der Massnahmenvollzug wird durch die Hasliaare-Kommission begleitet und koordiniert. Die Hasliaare-Kommission setzt sich zusammen aus den Standortgemeinden, den Schwellenkorporationen, den Fachstellen von Bund und Kanton sowie den Hauptbetroffenen Infrastruktureigentümern.

Gewässerrichtplan Hasliaare, Copyright Tiefbauamt des Kantons Bern
ISP Locheren (Foto: J. Burkhart, Meiringen)

Wasserbauprojekte

Die Umsetzung von wasserbaulichen Massnahmen ist Sache der für den Wasserbau und Gewässerunterhalt zuständigen Kanton Bern, vertreten durch das Tiefbauamt in Zusammenarbeit mit den Schwellenkorporationen und den Gemeinden.

Unter anderem sind folgende Wasserbauvorhaben an der Hasliaare in der Planung resp. Realisierung:

  • Vorprojekt Hochwasserschutz Hasliaare (Umsetzung GRP, gesamter Perimeter); in Arbeit.
  • Vorlandabsenkungen im Bereich der Gemeinde Meiringen (ganzes Gemeindegebiet); linksufrig abgeschlossen.
  • Vorlandabsenkung Talguet (Brienz); abgeschlossen.

Medien/Kommunikation

Inhalte folgen.

Grundlagen

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