Für alle Gewässer mit erhöhtem Koordinationsbedarf – dazu gehört auch die Leugene – werden im Kanton Bern Gewässerrichtpläne (GRP) erarbeitet. Diese Seite informiert über den aktuellen Stand der Planungs- und Umsetzungsarbeiten des Gewässerrichtplans Leugene.
Ausgangslage
Das hydrologische Einzugsgebiet der Leugene erstreckt sich entlang dem Jurasüdfuss von Bözingen (Biel/Bienne) bis zur Mündung in die Aare in Büren a. A. und umfasst 6 Gemeinden (Biel, Büren a. A., Grenchen SO, Lengnau, Meinisberg, Pieterlen).
Mit dem Bau der Autobahn A5 musste die Leugene projektbedingt umgelegt und revitalisiert werden. Die weiteren Abschnitte oberhalb der Autobahn bis zum Ursprung in Bözingen wurden dann durch den Gemeindeverband Leugene ausgebaut und soweit möglich auch revitalisiert.


Der unterste Abschnitt zwischen der Autobahn und der Einmündung in die Aare entspricht immer noch dem alten Zustand wie nach der 1. Jura-Gewässer-Korrektion.
Historisch, aber auch durch die Umlegung des Gewässers durch den Bau der Nationalstrasse, ist die Zuständigkeit der Wasserbaupflicht auf einigen Abschnitten nicht mehr klar geregelt. In Zusammenhang mit dem kantonsübergreifenden Einzugsgebiet (Kanton BE und SO) fehlt zudem teilweise auch die rechtliche Grundlage für eine eindeutige Zuweisung der Wasserbaupflicht. Der Unterhalt erfolgt heute nach Absprache zwischen dem Wasserbauverband, dem Tiefbauamt (Strasseninspektorat) und dem Amt für Wasser und Abfall (Abteilung Jura-Gewässer-Korrektion) und soll im Gewässerrichtplan entsprechend rechtlich festgelegt werden.
Ziele
Mit dem behördenverbindlichen Gewässerrichtplan Leugene sollen die Zuständigkeiten hinsichtlich Wasserbau (Hochwasserschutz/Revitalisierung) und Gewässerunterhalt entlang dem ganzen Gewässerabschnitt verbindlich festgesetzt werden.
Durch die Aufnahme in den kantonalen Richtplan wird der Gewässerrichtplan Leugene auch für den Nachbarkanton Solothurn verbindlich.
Der Gewässerrichtplan soll grundsätzlich eine hohe planerische «Flughöhe» abbilden und dabei die Funktionalität der Massnahmen und nicht deren Ausprägung beschreiben. Das heisst, der betroffene Gewässerabschnitt, der maximale Raumbedarf, die grobe Linienführung oder der ungefähre Standort sowie die grundsätzliche Machbarkeit der Massnahmen (Massnahmenkonzepte) sollen bestimmt werden. Die Art, die Dimensionierung und die Ausgestaltung der Massnahmen sind nicht Gegenstand des Gewässerrichtplans, sondern der nachfolgenden Planungs- und Realisierungsphasen.
Ein Richtplan besteht grundsätzlich aus folgenden Elementen:
- Erläuternder Bericht, welcher die Planungsmassnahmen und deren ökologische, ökonomische und soziale Auswirkungen darlegt
- Richtplankarte, auf welcher die Planungsmassnahmen abgebildet werden
- Massnahmenblätter, welche die in der Karte dargestellten Massnahmen mit Zielen und Umsetzungsstrategien definiert
Gewässerrichtplan Leugene

Der Perimeter des Gewässerrichtplans Leugene wurde in 13 Gewässerabschnitte eingeteilt.

Grundsätze und Stossrichtung des Gewässerrichtplans Leugene
Die Massnahmen des Gewässerrichtplans Leugene werden in drei Gruppen unterteilt:
- Prozessspezifische Massnahmen schaffen Rahmenbedingungen hinsichtlich Finanzierung und Verantwortung für die Umsetzung des Gewässerrichtplans.
- Generelle Massnahmen umfassen Aufgaben, welche den gesamten Richtplanperimeter betreffen, wie beispielsweise Gewässerentwicklungsraum, Gewässerraum, Hochwasserschutzziele, Gewässerunterhalt.
- Streckenbezogene Massnahmen umfassen punktuelle oder auf eine begrenzte Gewässerstrecke bezogene Aufgaben.
Projektorganisation
Folgende Akteure sind bei der Erarbeitung des Gewässerrichtplan Leugene involviert:

Begleitgruppe
Politische Begleitgruppe: Die betroffenen Gemeinden sind durch Ihre Mitgliedschaft im Gemeindeverband Leugene (GVL) am Projekt beteiligt. Der Gemeindeverband Leugene wird durch zwei Vorstandsmitglieder in der Begleitgruppe vertreten. Sowohl die Gemeinden wie auch der Verein seeland.biel-bienne werden im Rahmen der Mitwirkung beigezogen.
Technische Begleitgruppe: Die technische Begleitgruppe, bestehend aus Vertretern des GVL und Vertretern der Fachstellen des Bundes und der Kantone, steht dem Projektteam beratend zur Seite.
Projektteam (Fachausschuss)
Die fachliche und inhaltliche Erarbeitung des Gewässerrichtplans erfolgt durch das Projektteam (Fachausschuss), welches die hauptsächlich betroffenen kantonalen Fachstellen und den GVL umfasst. Das Projektteam wird fachlich durch einen externen Auftragnehmer unterstützt.
Aktueller Planungsstand
Zwischen den Hauptakteuren Wasserbauverband, Tiefbauamt und Amt für Wasser und Abfall wurde eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich der Aufteilung der Wasserbauaufgaben gefunden.
Mit einer neuen Hydrologiestudie wurden die zu erwartenden Hochwassermengen auf den einzelnen Abschnitten ermittelt, die somit als Grundlage für die zukünftige Tätigkeit im Gewässerrichtplan festgehalten werden können.
Die einzelnen Massnahmen werden demnächst den Fachstellen von Bund und Kanton (BE und SO) zur Beurteilung vorgelegt. Anschliessend kann der GWR den Gemeinden und nachfolgend der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet werden.
Zeitplan
- Mitwirkung: Ende 2022 / Anfang 2023
- Vernehmlassung: Anfang 2023 / Mitte 2023
- Planerlass: Ende 2023
Wasserbauprojekte
Aktuell befinden sich keine Wasserbauvorhaben an der Leugene in Planung oder Realisierung.
Umgesetzte Wasserbauvorhaben an der Leugene:
- Generelles Projekt 1993 (Grundlage für weitere Wasserbauprojekte)
- Autobahnbedingte Gewässerumlegung, realisiert 2000
- Wasserbaubewilligung Abschnitt 2 (Aufwertung im Bereich der Autobahn), realisiert 2000
- Wasserbauplan 3 (Ausbau Leugene Pieterlen – Kantonsstrasse/Autobahnanschluss), realisiert 2004
- Wasserbauplan 4 (Ausbau Leugene Biel – Pieterlen), realisiert 2008
Folgende Wasserbauvorhaben an relevanten Seitengewässern sind in der Planung resp. Realisierung:
- Biel/Bienne, Ausdolung Risemattegrabe
- Lengnau, Ausbau und Renaturierung Moosbach und Leugene
Medien/Kommunikation
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Grundlagen
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