Logo Kanton Bern / Canton de BerneKantonale Gewässerrichtpläne

Gewässerrichtplan Urtenen (2017)

Der Gewässerrichtplan Urtenen wurde am 21. Juni 2017 durch den Regierungsrat beschlossen. Er hält fest, wie an der Urtenen und an den relevanten Seitengewässern die Ziele der Wasserbaugesetzgebung erreicht und die wasserbaulichen Massnahmen auf andere fachliche und rechtliche Ansprüche sowie raumwirksame Tätigkeiten abgestimmt werden sollen. Hauptziel des Gewässerrichtplans ist neben der Revitalisierung und dem Gewässerunterhalte, die Umsetzung der Hochwasserschutzmassnahmen an der Urtenen, sowie an den relevanten Seitengewässern.

Gewässerrichtplan Urtenen, Tiefbauamt des Kantons Bern
Urtenenkanal zwischen Fraubrunnen und Schalunen.

Ausgangslage

Das hydrologische Einzugsgebiet der Urtenen erstreckt sich von Diemerswil bis zur Mündung in die Emme in Bätterkinden und umfasst 16 Gemeinden (Bäriswil, Bätterkinden, Deisswil b.M., Diemerswil, Fraubrunnen, Hindelbank, Iffwil, Jegenstorf, Kernenried, Krauchthal, Mattstetten, Moosseedorf, Münchenbuchsee, Urtenen-Schönbühl, Wiggiswil und Zuzwil).

Gemäss einer flächendeckenden Beurteilung der hydrologischen Einzugsgebiete des Kantons Bern von 2001, weist die Urtenen den grössten Handlungs- und Koordinationsbedarf in Bezug auf die wasserwirtschaftlichen Aspekte wie Gewässerqualität, Ökomorphologie oder die Belastung der Gewässer durch die Siedlungsentwässerung auf. Aufgrund einer Priorisierung wurde vorgeschlagen, in den Einzugsgebieten mit grossem Handlungsbedarf eine ganzheitliche Planung einzuleiten.

Gewässerrichtplan Urtenen, Tiefbauamt des Kantons Bern
Prioritätenliste der hydrologischen Einzugsgebiete des Kantons Bern (Bericht «Ganzheitliche Gewässerplanung und regionale Entwässerungsplanung», Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, 2001).

Gestützt auf die Projektskizze vom Dezember 2009 haben die beteiligten Stellen:

  • Wasserbauverband Urtenenbach
  • Gemeindeverband ARA Moossee-Urtenenbach
  • Gemeindeverband ARA Fraubrunnen
  • Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis III
  • Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern

die Grundlage für eine integrale Massnahmenplanung im Einzugsgebiet der Urtenen geschaffen.
Das Projekt wurde unter dem Namen REP Urtenen im Dezember 2010 gestartet. Dabei wurden neben den Aspekten des Gewässerschutzes auch die Anliegen des Hochwasserschutzes und der Revitalisierung vertieft geprüft und mit den übrigen Anliegen und Bedürfnissen im Einzugsgebiet abgeglichen und koordiniert. Die wasserbaulichen Aspekte aus dem REP Urtenen wurden im Teilprojekt 3: Integralen Hochwasserschutzkonzept (iHWSK) festgehalten.

Gewässerrichtplan Urtenen, Tiefbauamt des Kantons Bern
Urtenenkanal oberhalb dem Kleinen Moossee, Gemeinde Wiggiswil.

Ziele des integralen Hochwasserschutzkonzepts (iHWSK)

Das integrale Hochwasserschutzkonzept (iHWSK) wurde 2013 im Rahmen des REP Urtenen erarbeitet. Mit dem iHWSK wurden die Aspekte der Wasserwirtschaft gesamtheitlich – integral – betrachtet und untersucht. Für vorhandene Probleme und Defizite wurden umfassende Lösungen erarbeitet und in einem integralen Massnahmenplan zusammengestellt. Folgende Bereiche wurden dabei betrachtet: (1) Hochwasserschutz, (2) Ökologie, (3) Siedlungsentwässerung, (4) Landschaft und Naturschutz – Lebensraum Urtenen, (5) Neophyten.
Das Hauptziel des iHWSK ist aufzuzeigen, welche Massnahmen für eine integrale Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet der Urtenen nötig sind. Es lässt sich mit der folgenden Abbildung zusammenfassen:

Gewässerrichtplan Urtenen, Tiefbauamt des Kantons Bern
Ziele der integralen Wasserwirtschaft

Die notwendigen Investitionen sollen gemäss iHWSK nicht mehr in einzelnen Teilbereichen der Wasserwirtschaft «unkoordiniert» ausgelöst werden, sondern ganzheitlich koordiniert und über das ganze Einzugsgebiet priorisiert getätigt werden.

Dokumente zum integralen Hochwasserschutzkonzept (iHWSK) siehe unter «Grundlagen».

Ziele

Der Gewässerrichtplan zeigt auf, wie im Einzugsgebiet der Urtenen die Ziele des kantonalen Wasserbaugesetzes (WBG) erreicht werden sollen.
Das eine Hauptziel des Wasserbaugesetzes, die natürliche Erhaltung oder naturnahe Gestaltung der Gewässer, wird durch Revitalisierungen erreicht. 
Das andere Hauptziel, der Schutz vor Hochwasser, wird durch den Bau von Retentionsbecken und den Ausbau der Abflusskapazitäten erreicht. Die zur Zielerreichung benötigten Massnahmen sind im Gewässerrichtplan beschrieben.

Der Gewässerrichtplan zeigt die minimalen Gewässerräume auf. Diese müssen freigehalten werden, damit die Ziele erreicht werden können (natürliche / naturnahe Gestaltung und Hochwasserschutz).
Es wurden die minimalen Gewässerräume nach Gewässerschutzgesetzgebung berechnet. Diese dienen den Gemeinden als Basis für die grundeigentümerverbindliche Festlegung der Gewässerräume in der baurechtlichen Grundordnung, die sie bis Ende 2018 vornehmen müssen.
Ausserdem wurden über den minimalen berechneten Gewässerraum hinausgehende Gewässerentwicklungsräume bestimmt, wenn die Massnahmen mehr Raum benötigen. Dies ist z.B. für Hochwasserrückhalteräume der Fall.

Der Gewässerrichtplan definiert die Zuständigkeiten, indem er zwischen kommunalen und regionalen Gewässern unterscheidet.
Das Gewässernetz des Einzugsgebiets bildet ein hydraulisches und ökologisches System, dessen wichtigste Teile nur auf regionaler Ebene sinnvoll bewirtschaftet werden können. Deshalb bezeichnet der Gewässerrichtplan die «regional relevanten Gewässer», für die künftig eine einzige Trägerschaft die Wasserbaupflicht übernimmt (z. B. ein Gemeindeverband). Die übrigen Gewässer haben keine regionale Bedeutung und verbleiben wie bisher in der Wasserbaupflicht der Gemeinden.

Der Gewässerrichtplan legt auf hoher Flughöhe die nötigen Stossrichtungen fest und bezeich-net die benötigten Räume. Er beinhaltet keine Massnahmenprojektierung.
Die konkrete Ausgestaltung und Dimensionierung der Massnahmen erfolgt nicht im Gewässerrichtplan, sondern erst in den folgenden Planungsschritten (Wasserbauplan, Vorprojekt, Bauprojekt, …), in denen auch die üblichen Planauflagen stattfinden.

Gewässerrichtplan Urtenen

Der Betrachtungsperimeter des Gewässerrichtplan Urtenen umfasst die Urtenen, sowie die für die Erfüllung der übergeordneten Ziele regional relevanten Seitengewässer im Einzugsgebiet. Diese sind:

  • Kilchmattbach, Münchenbuchsee
    ab Schiessanlage Bärenried
  • Dorfbach, Münchenbuchsee / Diemerswil
    ab Waldrand
  • Urtenengraben, Münchenbuchsee / Deisswil b.M.
    ab Kiessammler
  • Scheidgräbli, Moosseedorf / Urtenen-Schönbühl
    ab Autobahn A1
  • Bäriswilbächli, Bäriswil / Mattstetten
    ab Naturschutzgebiet
  • Dorfbach, Zuzwil
    ab Weiher
  • Ballmoosbach, Jegenstorf
    ab Ballmoos
  • Dorfbach, Iffwil / Jegenstorf
    ab Kantonsstrasse
  • Sagibach, Hindelbank
    ab Wasserteiler
  • Hettiswilbach / Dorfbach, Krauhthal / Hindelbank
    ab Hettiswil
  • Moosbach, Hindelbank
    ab Kantonsstrasse
  • Mülibach, Fraubrunnen
    ab Wasserteiler Zauggenried
  • Bärebach / Bruchbach, Fraubrunnen
    ab Waldrand
  • Dorfbach, Fraubrunnen
    ab Waldrand
  • Brunnmattbach, Fraubrunnen / Bätterkinden
    ab Waldrand
Gewässerrichtplan Urtenen, Tiefbauamt des Kantons Bern

Grundsätze und Stossrichtung des Gewässerrichtplanes

Für den Hochwasserschutz im Rahmen des Gewässerrichtplans Urtenen gelten insbesondere folgende Grundsätze:

  • Der für den Hochwasserschutz benötigte Raum wird festgelegt, in der Richt- und Nutzungsplanung verankert und ist bei allen übrigen raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Das ist - neben den ökologischen Zielen - eines der wesentlichsten Ziele des Gewässerrichtplans.
  • Es wird kein absoluter Schutz vor Hochwasser angestrebt, sondern die Schutzziele werden differenziert:
    Hohe Sachwerte sind besser zu schützen als niedrige. Für die Urtenen soll dementsprechend für das Siedlungsgebiet ein Schutz vor Hochwassern gelten, wie sie statistisch nur alle 100 Jahre auftreten (HQ100), während für intensive Landwirtschaften ein Schutz vor einem 20-jährlichen Hochwasser (HQ20) angestrebt wird.
  • Es gilt der Grundsatz «Rückhalten, wo möglich; durchleiten wo nötig». Um Abflussspitzen zu dämpfen, soll der Hochwasserabfluss in Rückhalteräumen verzögert werden. Wo dies nicht möglich ist - zum Beispiel in eingeengten Siedlungsräumen - sollen die Abflusskapazitäten dem Schutzziel entsprechend ausgebaut werden.
  • Durch einen differenzierten, der Nutzung angepassten Hochwasserschutz müssen die Schutzmassnahmen ein gutes Verhältnis von Kosten zu Nutzen aufweisen (Art. 9 BG über den Was-serbau) und sollen optimal mit der Aufwertung der Lebens-, Wirtschafts- und Naturräume ver-knüpft werden können.


Für die Ökologie im Rahmen des Gewässerrichtplans Urtenen gelten insbesondere folgende Grundsätze:

  •  Der Urtenen soll zukünftig wieder genügend Raum für die Erfüllung ihrer natürlichen Funktio-nen und für eine eigendynamische Entwicklung zur Verfügung stehen.
  • Durch den Rückbau von Sohlen und Uferverbauungen können sich gewässertypische Bach- und Uferstrukturen bilden und es entwickeln sich auch an Land zahlreiche wertvolle, vom Wasser beeinflusste Lebensräume.
  • Bestehende Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten im Einflussbereich der Urtenen sollen erhalten, gefördert und geschützt werden.


Für den Unterhalt gelten insbesondere folgende Grundsätze:

  • Auf Grund der beschränkten Ressourcen für den Gewässerunterhalt soll die Funktionstüchtigkeit der Uferschutzbauten und -verbauungen in erster Priorität an Stellen mit einem hohen Schadenpotential (Siedlungsgebiete, Infrastrukturanlagen, etc.) gewährleistet werden. In den übrigen Gewässerabschnitten sollen anstelle von Uferschutzbauten nach Möglichkeit Beurteilungs- und Interventionslinien definiert werden (Art. 6 WBG und Art. 3ff WBV).


Details zum Gewässerrichtplan siehe unter «Grundlagen».

Kommission

Anstelle einer Kommission werden die Aufgaben dem neu zu gründenden Wasserbauverband übertragen.
Je nachdem, wie dieser aussehen wird, kann durch das TBA zu einem späteren Zeitpunkt die zusätzliche Einsetzung einer Urtenen-Kommission beschlossen werden, als Koordinations- und Informationsplattform, mit Vertretern vom TBA, vom Wasserbauverband sowie ggf. Vertretern weiterer kantonaler Fachstellen.

Wasserbauprojekte

Die Umsetzung von wasserbaulichen Massnahmen an der Urtenen ist Sache des für den Wasserbau und Gewässerunterhalt zuständigen Wasserbauverbands. Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Massnahmen an den übrigen Gewässern liegt bei den Gemeinden.

Unter anderem sind folgende Wasserbauvorhaben an der Urtenen und an den relevanten Seitengewässern in der Planung resp. Realisierung:

Gewässerrichtplan Urtenen, Tiefbauamt des Kantons Bern
Gewässerrichtplan Urtenen, Tiefbauamt des Kantons Bern

Medien/Kommunikation

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