Für alle Gewässer mit erhöhtem Koordinationsbedarf - dazu gehört auch die Lütschine - werden im Kanton Bern Gewässerrichtpläne (GRP) erarbeitet. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den Gewässerrichtplan Lütschine am 27. August 2026 genehmigt. Der GRP bildet damit die behördenverbindliche Grundlage für die koordinierte Umsetzung der wasserbaulichen und ökologischen Massnahmen an der Lütschine.

Ausgangslage
Im Jahr 2005 kam es zu einem grösseren Hochwasserereignis (Überschwemmungen) in den Lütschinentälern. Daraufhin wurde eine Ereignisanalyse erarbeitet, worauf die wasserbaulichen Tätigkeiten der Schwellenkorporationen in den letzten Jahren aufbauten. Diese Projektierungen sowie übergeordnete kantonale Grundlagen flossen in die Erarbeitung des Gewässerrichtplans ein.

Perimeter
Bestandteil des GRP ist das gesamte Einzugs- und Wirkungsgebiet des Flusssystems Lütschine. Die Karte stellt den Betrachtungsperimeter dar, welcher somit für den GRP Lütschine gilt. Die im GRP definierten Massnahmen beschränken sich primär auf den Wirkungsraum der Lütschine, also entlang den in der Karte markierten Talflüssen.

Ziele
Übergeordnete Ziele
Im Einzugsgebiet der Lütschine werden alle relevanten Ansichten - die sich bekanntlich oft widersprechen - für eine ganzheitliche Betrachtung gesammelt. Die Sichtweisen werden aufeinander abgestimmt, um daraus die Ziele für das Gewässersystem Lütschine zu formulieren, die das Gesetz in allgemeiner Form vorschreibt. Um diese Ziele zu erreichen, werden – im Rahmen des Gewässerrichtplans – die nötigen Massnahmen und Vorgehenskonzepte unter Berücksichtigung von grösseren Entwicklungen wie zum Beispiel den Gletscherrückgängen entworfen. So wird sichergestellt, dass sämtliche Interessen rund um die Lütschine wie Hochwasserschutz, Ökologie, Landwirtschaft, Naherholung, Wasserversorgung usw. im ganzen Perimeter berücksichtigt, in die wasserbauliche Planung einfliessen, rechtsverbindlich geplant und innert nützlicher Fristen umgesetzt werden. Und um das Meinungs-Puzzle zu vervollständigen: Auch die Bevölkerung kann im Mitwirkungs-Verfahren ihre Anliegen einbringen.
Konkrete Ziele
- Der GRP bildet die Grundlage, dass sich Ereignisse wie im 2005 nicht mehr so katastrophal auswirken können.
- Dazu werden die angestrebte Sicherheit gegen Hochwasser und auf grosser Flughöhe die Massnahmenkonzepte festgelegt.
- Der GRP zeigt auf, wo die gesetzliche Pflicht nach naturnahem Gewässerzustand umgesetzt werden soll.
- Übrige Interessen und Bedürfnisse an die Gewässer werden aufeinander abgestimmt.
- GRP soll Handlungsspielraum bieten, um mit künftigen, kritischen Entwicklungen bzw. den Unsicherheiten umgehen zu können.
Übergeordneter Nutzen des GRP
- Der GRP gibt Planungssicherheit bei der Raumentwicklung in Gewässernähe. Davon profitieren Landwirtschafts-, Siedlungs-, Infrastruktur-, Verkehrs- und Freizeit-Anliegen.
- Die Gemeinden/Schwellenkorporationen erhalten ein Planungsinstrument, das ihnen Sicherheit bei der Priorisierung im Wasserbau und weiteren ökologischen Massnahmen gibt. Dadurch werden Zielsetzungs-Diskussionen stark reduziert.
- Hochwasserschutzdefizite wie auch der Instandstellungs- und Unterhaltsbedarf wird für die nächsten Jahrzehnte beschrieben.
- Der Nutzungskonflikt zwischen der Raumbeanspruchung durch Gewässer und durch die Landwirtschaft wird über ein grosses Gebiet zweckgerichtet definiert.
- Die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den gewässernahen Raum macht Planung und Prioritätensetzung nötig. Mit dem GRP wird dies erreicht, sodass möglichst viele Bedürfnisse abgedeckt werden.
Projektorganisation
Folgende Akteure waren bei der Erarbeitung des GRP Lütschine involviert:

Zusammensetzung Begleitgruppe
- Politische Gemeinden
- Vertreter von Nutzergruppen
- Schwellenkorporationen
- Ämter und Fachstellen, deren Fachbereiche weniger betroffen sind
Zusammensetzung Fachausschuss
- Schwellenkorporationen
- Ämter und Fachstellen, deren Fachbereiche besonders betroffen sind
- Regionalkonferenz Oberland Ost
Vorgehen
In einem ersten Schritt wurden vorhandene Grundlagen zusammengetragen und zusätzlich benötigte Unterlagen erstellt. Diese Informationen wurden mit den Bedürfnissen der im Prozess beteiligten kombiniert und gemeinsam Massnahmen erarbeitet. Anschliessend konnte die gesamte Bevölkerung im Rahmen einer Mitwirkung im Jahr 2025 ihre Meinung und Vorschläge zum Gewässerrichtplan einbringen. Nach der öffentlichen Mitwirkung wurde der GRP bereinigt und am 27. August 2026 vom Regierungsrat des Kantons Bern genehmigt.

Planungs- und Umsetzungsstand
- Der Gewässerrichtplan Lütschine wurde am 27. August 2026 vom Regierungsrat des Kantons Bern genehmigt.
- Nach der Genehmigung erfolgen die Publikation und Kommunikation sowie die Aufschaltung der Unterlagen. Die Bereinigung der Schnittstelle zum RGSK und die weiteren Abschlussarbeiten erfolgen bis Ende 2026.
- Ab 2027 beginnt die Betriebs- und Umsetzungsphase. Die Massnahmen werden gemäss Umsetzungsliste priorisiert und durch die zuständigen Wasserbauträger umgesetzt. Der Stand der Umsetzung wird periodisch überprüft.
Zeitplan
- Erarbeitung Grundlagen: Februar 2021 – März 2022
- Erstellen Massnahmenkonzept: Februar 2021 – Juni 2023
- Erstellen Massnahmenblätter inkl. Richtplan: Juni 2023 – Dezember 2023
- Konsolidierung: November – Dezember 2024
- Konsultation Fachstellen: Dezember 2024
- Öffentliche Mitwirkung: 2. Juni – 5. September 2025
- Bereinigung / Mitwirkungsbericht / Genehmigungsverfahren: 2025–2026
- Genehmigung Regierungsrat: 27. August 2026
- Publikation / Aufschaltung / Abschlussarbeiten: bis Ende 2026
- Betriebs- und Umsetzungsphase: ab 2027
Weitere Informationen zum aktuellen Planungsstand siehe unter «Medien / Kommunikation».
Wasserbauprojekte
Im Perimeter des Gewässerrichtplans Lütschine laufen aktuell nachfolgende Wasserbauprojekte der Schwellenkorporationen an der Lütschine:
